Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

1. Parteien und Gegenstand

Verantwortlicher („Auftraggeber“) ist das Unternehmen, das sich in Zetly registriert. Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“) ist [Vor- und Nachname bzw. Firmenname], [Straße und Hausnummer], [PLZ Ort]. Gegenstand ist die Bereitstellung der Anwendung Zetly zur Zeiterfassung, Einsatzplanung, Abwesenheitsverwaltung und Dokumentenerstellung.

2. Dauer

Der Vertrag gilt für die Dauer der Nutzung von Zetly einschließlich der Testphase und endet mit Löschung aller Daten des Auftraggebers.

3. Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, betroffene Personen

4. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und der Nutzung der Funktionen der Anwendung. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.

5. Pflichten des Auftragnehmers

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragnehmer mindestens [vier] Wochen vorher per E-Mail; der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und in diesem Fall die Nutzung beenden.

7. Kontrollrechte

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die zum Nachweis der Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Abstimmung zu üblichen Geschäftszeiten.

8. Löschung und Rückgabe

Nach Ende der Nutzung kann der Auftraggeber seine Daten über die Exportfunktionen herunterladen. Der Auftragnehmer löscht die Daten [30] Tage nach Vertragsende; Datensicherungen werden nach spätestens [14] weiteren Tagen überschrieben.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter